Rechts­grund­lage

Die Rechts­grund­lage des ewigen Wider­rufs von Lebens­ver­si­che­rungen und Renten­ver­si­che­rungen ist ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs und einige Urteile des Bundes­ge­richts­hofs. Einige davon finden Sie zum Nach­lesen auf unserer Down­load­seite.

Kurz zusam­men­ge­fasst bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer:

  • Es gibt keine Frist für den Widerruf der Verträge, da ein lebens­langes Wider­rufs­recht besteht
  • Dies gilt für alle Verträge mit Vertrags­ab­schluss zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007
  • Unab­hängig davon, ob die Verträge bereits gekün­digt wurden, abge­laufen sind oder noch existieren
  • Die Berech­nungs­grund­lage ist kompli­ziert, denn der Gesetz­geber gibt hier einen Ausgleich in Höhe des Betrages vor, den die Gesell­schaft mit Ihren Versi­che­rungs­prä­mien erwirt­schaftet hat
  • In allen Fällen muss minde­stens eine Kopie der Ursprungs­po­lice vorliegen, sonst ist keine Rück­ab­wick­lung möglich
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