Die Rechtsgrundlage des ewigen Widerrufs von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs und einige Urteile des Bundesgerichtshofs. Einige davon finden Sie zum Nachlesen auf unserer Downloadseite.
Kurz zusammengefasst bedeutet das für Sie als Versicherungsnehmer:
- Es gibt keine Frist für den Widerruf der Verträge, da ein lebenslanges Widerrufsrecht besteht
- Dies gilt für alle Verträge mit Vertragsabschluss zwischen dem 21.07.1994 und dem 31.12.2007
- Unabhängig davon, ob die Verträge bereits gekündigt wurden, abgelaufen sind oder noch existieren
- Die Berechnungsgrundlage ist kompliziert, denn der Gesetzgeber gibt hier einen Ausgleich in Höhe des Betrages vor, den die Gesellschaft mit Ihren Versicherungsprämien erwirtschaftet hat
- In allen Fällen muss mindestens eine Kopie der Ursprungspolice vorliegen, sonst ist keine Rückabwicklung möglich